Regeln

Hausregeln

1. Detailinformationen Der Gast ist verpflichtet sich mit den Hausregeln und den detaillierten Informationen in den „Ferienhaus A-Z“ zu vertraut zu machen und die hervorgehenden Anweisungen zu beachten.

2. Check-in | Check-out Check-In ist ab 15:00 Uhr, Check-Out ist spätestens um 11:00 Uhr. Früheres Ein- oder späteres Auschecken ist gegen Gebühr bei Verfügbarkeit möglich. Gäste, die über die vereinbarte Check-Out-Zeit hinaus bleiben oder unsere Reinigungen verspäten sind haftbar für alle daraus resultierenden Kosten und Ausgaben.

3. Rauchen, Partys, Lautstärke Rauchen, Partys und exzessive Lautstärke sind nicht erlaubt, auch nicht auf Balkonen. Verstöße gegen das Rauchverbot ziehen eine Gebühr von 250€ zzgl. der Kosten für eine Sonderreinigung und Schadensreparatur nach sich.

4. Kommerzielle Fotografie/Videografie | illegale Aktivitäten Kommerzielle Fotografie/Videografie ohne schriftliche Erlaubnis sowie illegale Aktivitäten sind strikt untersagt.

5. Unangemeldete Gäste Gäste, deren Zahl diejenige, die in der Reservierung angegebenen ist, übersteigt, sind nicht erlaubt. Wir berechnen 30€ je Nacht der Reservierung für jeden unautorisierten Gast.

6. Tiere Tiere sind nicht erlaubt. Verstöße gegen unsere Tier-Richtlinien können eine gesonderte Reinigungsgebühr nach sich ziehen.

7. Video- und Lärmüberwachung Systeme zur Messung des Lärmpegels können in den Wohnungen installiert sein um exzessive Lautstärken zu überwachen. In öffentlichen Bereichen kann Videoüberwachung installiert sein.

8. Schäden und Verluste Gäste sind voll verantwortlich und haftbar für Schäden oder Verluste in den Räumlichkeiten und Einrichtungen. Gäste müssen etwaige Schäden direkt nach Bekanntwerden melden.

9. Exzessive Nutzung und Nebenkosten Die Nebenkosten sind für einen Normalverbrauch kalkuliert, sollten diese überdurchschnittlich hoch liegen, behält der Vermieter sich eine Nachbelastung vor. Das Laden von Elektrofahrzeugen über die Haushaltssteckdosen ist ausdrücklich verboten.

10. Internet und W-LAN W-LAN steht Ihnen während Ihres Aufenthaltes zur Verfügung. Mit Benutzung stimmen Sie den nachfolgend aufgeführten W-LAN Nutzungsregeln zu.


Nutzungsregeln WLAN

Im Folgenden sind die Nutzungsordnungen für das Gäste-WLAN aufgeführt. Sollten Sie mit den folgenden Regeln nicht einverstanden sein, nutzen Sie das Internet im Ferienhaus nicht. Mit Benutzung stimmen Sie den nachfolgend aufgeführten W-LAN Nutzungsregeln zu.

1. Gestattung der unentgeltlichen Mitbenutzung

Der Vermieter betreibt einen Internetzugang über W-LAN. Er gestattet den Gästen für die Dauer Ihres Aufenthaltes im Ferienhaus eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Die Mitbenutzung wird als unentgeltliche Serviceleistung des Eigentümers gewährt und ist jederzeit widerruflich. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise einzustellen, weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Gastes ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen. Der Vermieter behält sich ins besondere vor, nach eigenem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

2. Zugangsdaten

Sämtliche Zugangsdaten (Benutzername sowie Passwort) sind nur zum persönlichen Gebrauch des Gastes bestimmt und dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Inhaber hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

3. Hinweise, Gefahren der W-LAN-Nutzung

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass der unter Nutzung des W-LANs hergestellte Datenverkehr unverschlüsselt erfolgen kann. Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Das W-LAN ermöglicht nur den Zugang zum Internet. Die abgerufenen Inhalte unterliegen keiner Überprüfung durch den Vermieter, insbesondere nicht daraufhin, ob sie Schadsoftware enthalten. Die Nutzung des W-LANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangt.

4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen

Für die über das W-LAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des W-LANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

• das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

• keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen;

• die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;

• keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

• das W-LAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und / oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt den Vermieter von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des W-LANs durch den Gast und / oder auf einem Verstoß gegen vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und / oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Inhaber auf diesen Umstand hin. Sollte der Eigentümer/Vermieter durch die Verwendung des Internetzugangs durch den Nutzer aus irgendeinem Grund Ansprüchen Dritter ausgesetzt sein, so ist der Nutzer verpflichtet, den Eigentümer/Vermieter diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Bei Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder bei Verdacht eines Verstoßes kann die Verwendung des Internets jederzeit ohne Angabe von Gründen gesperrt werden. Eine Haftung für Datenverlust ist ausdrücklich ausgeschlossen. Durch die Zurverfügungstellung des W-LAN-Zugangs gelten die Vermieter gemäß § 3 Nr. 6 TKG als Dienstanbieter und hätten nach § 88 Abs. 1, 2 TKG das Fernmeldegeheimnis zu beachten. Mit der Nutzung des Internetzugangs befreien Sie uns davon. Wir werden die Daten bei einem Rechtsstreit an berechtigte Dritte weitergeben. Wir möchten insbesondere darauf hinweisen, dass alle Verbindungen ins Internet gespeichert werden (MAC-Adresse, Datum/Uhrzeit). Mit dem Einloggen ins W-LAN stimmt der Nutzer der Nutzungsvereinbarung zu. Diese Nutzungsvereinbarung versteht sich für die Gäste, welche den Internetzugang im Ferienhaus Freiraum nutzen als verbindlich und ist in diesem Fall ein Bestandteil des Mietvertrages.

Mit der Nutzung unseres Gäste-WLAN erklären Sie sich mit der oben aufgeführten Nutzungsordnung einverstanden.